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Neue Regelungen für den Fahrradtransport - Update
Die Expertinnen und Experten des MIT (Italienisches Ministerium für Infrastruktur und Verkehr) haben ein neues interministerielles Dekret angekündigt, das die Vorschriften für Fahrradträger erheblich vereinfachen wird. Ziel ist es, die Nutzung dieser unverzichtbaren und sicheren Transportsysteme für Fahrräder aller Art klar zu regeln. Mit dem neuen Dekret wird festgelegt, dass Fahrradträger, die an einer Anhängerkupplung montiert sind und möglicherweise Nummernschild oder Rücklichter verdecken, keine Prüfung durch die Zulassungsstelle oder einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere erfordern. 

Ein weiterer wichtiger Punkt: Die bisherige Begrenzung der Fahrzeugbreite wird aufgehoben. Fahrradträger dürfen nun seitlich bis zu 30 cm pro Seite überstehen, solange die Gesamtbreite von 2,55 Metern nicht überschritten wird. Damit wird ein wesentlicher Engpass beseitigt, der es praktisch unmöglich machte, Fahrräder mit montierten Rädern zu transportieren.

Zusätzlich entfällt die Vorschrift, dass die Rücklichter des Fahrzeugs automatisch deaktiviert werden müssen, sobald ein Fahrradträger angebracht ist. Träger, die weder Nummernschild noch Rücklichter verdecken, sind von diesen neuen Regelungen ausgeschlossen und unterliegen weiterhin den allgemeinen Vorschriften für überstehende Ladungen.

Warum dieses Dekret wichtig ist:
Die neuen Regelungen erleichtern den Transport von Fahrrädern erheblich und fördern die Nutzung von Fahrradträgern, die eine sichere und effiziente Lösung bieten. Für Bike-Urlauberinnen und Urlauber bedeutet dies weniger Bürokratie, mehr Flexibilität und eine bessere Nutzung ihrer Fahrradträger.
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