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Kohlern - der Stand der Dinge
Kohlern war zu Jahreswechsel in aller Munde. Per Verordnung hat der Bozner Bürgermeister das Befahren der Steige 4 und 4a unter Strafe gestellt, nachdem der Alpenverein Südtirol (AVS) die Wege Ende des Sommers aus dem offiziellen Wegenetz streichen hat lassen und jetzt die Haftungsfrage vorderrangig geworden ist. Ist das Bikeverbot der unter Downhillern heißgeliebten Wege jetzt das Ende des Lieds oder die Chance auf etwas Neues? Wir haben bei Sebastian Seehauser, Gemeinderat in Bozen, und Stefan Steinegger vom AVS-Referat Bergsport & HG nachgefragt, welche Herausforderungen nun anstehen.

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Stefan, Kohlern war für viele Downhiller ein absolutes Highlight in Südtirol. Fast das ganze Jahr über befahrbar und technisch anspruchsvoll lockte es über Jahre Downhiller aus dem ganzen Alpenraum und aus benachbarten Ländern an. Was hat den Alpenverein dazu bewogen, die Wege aufzulassen?
Stefan Steinegger: Bei den Wegen 4 und 4a handelt es sich ursprünglich um Wanderwege, die der Alpenverein Südtirol auch ehrenamtlich instand gehalten hat. In den vergangenen Jahren ist die Nutzung eine ganz andere geworden und die ordentliche Instandhaltung der Steige war für uns auf diese Weise nicht mehr möglich. Der AVS ist nicht prinzipiell gegen das Downhillen, vertritt aber die Position, dass diese Sportart auf eigens bereitgestellten Abfahrtspisten stattfinden muss und nicht auf Wanderwegen. Deswegen hat der Alpenverein die Konsequenz gezogen und die Wege aufgelassen.

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Stefan Steinegger

Was bedeutet das konkret?

Stefan: Konkret heißt das, dass die AVS-Sektion Bozen die Steige nicht mehr instand hält und sie aus dem Verzeichnis der Wanderwege in Südtirol hat streichen lassen. Wir haben sozusagen den Ball an die Gemeinde weitergegeben und somit den ersten Schritt gemacht, damit aus den beiden ehemaligen Wanderwegen offiziell eine Downhillpiste gemacht hätte werden können. Das ist eine Ausnahme, denn für den Downhillsport sollten, wo möglich, neue Pisten errichtet werden und nicht historisch gewachsene Wanderwege geopfert werden.

Bozens Bürgermeister hat am 2. Januar angeordnet, das Befahren der zwei Wege zu verbieten. Die Bußgelder bei Übertretung des Verbots betragen 50-500 €. Warum so ein drastischer Schritt?
Sebastian Seehauser: Wir waren selbst überrascht. Wir haben uns in den vergangenen Monaten sehr bemüht, eine gute Lösung zu finden, was uns leider bisher nicht gelungen ist. In der Zwischenzeit ist die Forstbehörde wiederholt auf die Gemeindeverwaltung zugekommen und hat nicht genehmigte Bauten und Holzschlägerungen gemeldet. Der Bürgermeister ist unter Zugzwang geraten. Außerdem muss man wissen, dass Kohlern im Landschaftsschutzplan als Waldgebiet eingetragen ist, was bedeutet, dass dort keine permanenten Sporteinrichtungen errichtet werden dürfen und die Umwelt keinen Schaden nehmen darf.

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Sebastian Seehauser

Aber gleich ein Bikeverbot auszusprechen, ist wohl etwas über das Ziel hinausgeschossen, oder?

Sebastian: Verbote sind immer die schlechteste Lösung, ganz klar. Jedoch sind heute eine Vielzahl von Fragen einfach noch nicht beantwortet. Wer haftet? Wer übernimmt die Instandhaltung? Wer ist Betreiber? Die Rechtsabteilung der Stadt Bozen hat klipp und klar gesagt, dass, solange keine Regelung gefunden wird, die Gemeinde als Grundeigentümer haften könnte. Ich bin aber der Überzeugung, dass all diese Unklarheiten ausgeräumt werden können. In anderen Gemeinden hat es auch geklappt.

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Stefan, was sagst du zum Bikeverbot?
Stefan: Ich bin der Meinung, dass Bozen jetzt die einmalige Chance hat, das Downhillfahren am Kohlern endlich in geordnete Bahnen zu lenken und zu legalisieren. Das das nicht von heute auf morgen passiert, ist klar.

Und wie geht es jetzt weiter?
Sebastian: Wir bleiben am Ball und bemühen uns weiterhin um eine Lösung und zwar im Sinne der Downhiller.
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